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   VG Karlsruhe, 11.07.2023 - 6 K 1258/21   

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VG Karlsruhe, 11.07.2023 - 6 K 1258/21 (https://dejure.org/2023,21162)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.07.2023 - 6 K 1258/21 (https://dejure.org/2023,21162)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Juli 2023 - 6 K 1258/21 (https://dejure.org/2023,21162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 66 Abs 1 BNatSchG
    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht; untere Naturschutzbehörde; Beginn der Ausübungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorkaufsrecht; Mitteilung; Kaufvertragsinhalt; untere Naturschutzbehörde; Dienststelle

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Lüneburg, 10.05.2012 - 2 A 340/11

    Ausübungsfrist; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Kenntnis; Naturschutzgebiet;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.07.2023 - 6 K 1258/21
    Ob § 53 Abs. 3 Satz 1 NatSchG vor diesem Hintergrund ausnahmslos eine Übermittlung des Kaufvertrags an die zuständige Dienstelle respektive einen expliziten Hinweis auf das zur Prüfung gestellte Vorkaufsrecht (von letzterem mit Blick auf die jeweiligen landesrechtlichen Normen und jeweils unter Bezug auf BGH, Urt. v. 26.01.1973 - V ZR 2/71 -, juris Rn. 39 ausgehend: Bayerischer VGH, Urt. v. 15.09.2006 - 9 B 04.1233 -, juris Rn. 36 und Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.10.2002 - 8 LA 136/02 -, juris Rn. 6 f.; vgl. ferner VG Lüneburg, Urt. v. 10.05.2012 - 2 A 340/11 -, juris Rn. 26; Fischer-Hüftle in: Schumacher/Fischer-Hüftle, Bundesnaturschutzgesetz, 3. Auflage 2021, § 66 BNatSchG, Rn. 32) erfordert, bedarf hier indes keiner abschließenden Entscheidung.

    Ein bestehendes Vorkaufsrecht kann daher bereits dann ausgeübt werden, wenn sich hiermit positive Effekte für die in § 1 Abs. 1 BNatSchG bezeichneten und in den Folgeabsätzen konkretisierten Ziele des Schutzes der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit von Natur und Landschaft einschließlich ihres Erholungswertes verbinden (vgl. VG Lüneburg, Urt. v. 10.05.2012 - 2 A 340/11 -, juris Rn. 28).

  • BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19

    Zustellungsfiktion bei erfolgloser Zustellung einer Asylablehnung an eine von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.07.2023 - 6 K 1258/21
    Enthält eine Belehrung aber überhaupt keinen Hinweis auf die mögliche Form des statthaften Rechtsbehelfs, ist dies unschädlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.08.2020 - 1 C 28.19 -, juris Rn. 32).
  • BGH, 26.01.1973 - V ZR 2/71

    Rechtspflicht der Gemeinde zur Vorlage von Urkunden im Prozeß

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.07.2023 - 6 K 1258/21
    Ob § 53 Abs. 3 Satz 1 NatSchG vor diesem Hintergrund ausnahmslos eine Übermittlung des Kaufvertrags an die zuständige Dienstelle respektive einen expliziten Hinweis auf das zur Prüfung gestellte Vorkaufsrecht (von letzterem mit Blick auf die jeweiligen landesrechtlichen Normen und jeweils unter Bezug auf BGH, Urt. v. 26.01.1973 - V ZR 2/71 -, juris Rn. 39 ausgehend: Bayerischer VGH, Urt. v. 15.09.2006 - 9 B 04.1233 -, juris Rn. 36 und Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.10.2002 - 8 LA 136/02 -, juris Rn. 6 f.; vgl. ferner VG Lüneburg, Urt. v. 10.05.2012 - 2 A 340/11 -, juris Rn. 26; Fischer-Hüftle in: Schumacher/Fischer-Hüftle, Bundesnaturschutzgesetz, 3. Auflage 2021, § 66 BNatSchG, Rn. 32) erfordert, bedarf hier indes keiner abschließenden Entscheidung.
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2013 - 4 LA 173/12

    Abgrenzung von Kaufvertrag und gemischter Schenkung; Erfolgen der Ausübung des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.07.2023 - 6 K 1258/21
    Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist vielmehr schon dann aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich, wenn die Ziele des Naturschutzes durch die öffentliche Hand besser oder zuverlässiger als durch Privatpersonen verwirklicht werden können (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.01.2013 - 4 LA 173/12 -, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 11.05.1994 - 9 B 93.1514

    Zu den Voraussetzungen der Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem Bayerischen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.07.2023 - 6 K 1258/21
    Für die Beurteilung der Rechtswirksamkeit und Rechtmäßigkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts ist der Zeitpunkt des Entstehens des Vorkaufsrechts mit Abschluss eines wirksamen Kaufvertrags maßgebend, da das materielle Recht auf den Eintritt des Vorkaufsfalles abstellt und spätere Änderungen keinen Einfluss auf eine Ausübung des Vorkaufsrechts haben sollen (vgl. eingehend Bayerischer VGH, 11.05.1994 - 9 B 93.1514 -, juris Rn. 34 f.).
  • BVerwG, 17.10.2001 - 4 B 68.01

    Voraussetzungen für eine Grundsatzrevision im Zusammenhang mit irrevisiblem

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.07.2023 - 6 K 1258/21
    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass auch der Käufer eines Grundstücks gegen die Ausübung eines Vorkaufsrechts klagen kann, da bereits dessen obligatorisches Recht aus dem Kaufvertrag zu seinen vermögenswerten privaten Rechten und damit zu seinem Eigentum im Sinne des Art. 14 GG gehört (so BVerwG, Beschl. v. 17.10.2001 - 4 B 68.01 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2002 - 8 LA 136/02

    Ausübung; Bundesland; Frist; Grundstück; Grundstückskaufvertrag;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.07.2023 - 6 K 1258/21
    Ob § 53 Abs. 3 Satz 1 NatSchG vor diesem Hintergrund ausnahmslos eine Übermittlung des Kaufvertrags an die zuständige Dienstelle respektive einen expliziten Hinweis auf das zur Prüfung gestellte Vorkaufsrecht (von letzterem mit Blick auf die jeweiligen landesrechtlichen Normen und jeweils unter Bezug auf BGH, Urt. v. 26.01.1973 - V ZR 2/71 -, juris Rn. 39 ausgehend: Bayerischer VGH, Urt. v. 15.09.2006 - 9 B 04.1233 -, juris Rn. 36 und Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.10.2002 - 8 LA 136/02 -, juris Rn. 6 f.; vgl. ferner VG Lüneburg, Urt. v. 10.05.2012 - 2 A 340/11 -, juris Rn. 26; Fischer-Hüftle in: Schumacher/Fischer-Hüftle, Bundesnaturschutzgesetz, 3. Auflage 2021, § 66 BNatSchG, Rn. 32) erfordert, bedarf hier indes keiner abschließenden Entscheidung.
  • VGH Bayern, 15.09.2006 - 9 B 04.1233

    Ausübung des gesetzl. Vorkaufsrechts

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.07.2023 - 6 K 1258/21
    Ob § 53 Abs. 3 Satz 1 NatSchG vor diesem Hintergrund ausnahmslos eine Übermittlung des Kaufvertrags an die zuständige Dienstelle respektive einen expliziten Hinweis auf das zur Prüfung gestellte Vorkaufsrecht (von letzterem mit Blick auf die jeweiligen landesrechtlichen Normen und jeweils unter Bezug auf BGH, Urt. v. 26.01.1973 - V ZR 2/71 -, juris Rn. 39 ausgehend: Bayerischer VGH, Urt. v. 15.09.2006 - 9 B 04.1233 -, juris Rn. 36 und Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.10.2002 - 8 LA 136/02 -, juris Rn. 6 f.; vgl. ferner VG Lüneburg, Urt. v. 10.05.2012 - 2 A 340/11 -, juris Rn. 26; Fischer-Hüftle in: Schumacher/Fischer-Hüftle, Bundesnaturschutzgesetz, 3. Auflage 2021, § 66 BNatSchG, Rn. 32) erfordert, bedarf hier indes keiner abschließenden Entscheidung.
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2023 - 4 LA 142/22

    Auswirkungen; vorteilhaft Auswirkungen; positiv Effekt; Vorkaufsrecht;

    Die Erforderlichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts im Sinne des § 66 Abs. 2 BNatSchG liegt - anders als bei einer Enteignung, die nur zulässig ist, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreichbar ist - bereits dann vor, wenn der Erwerb des Grundstücks durch die öffentliche Hand vorteilhafte Auswirkungen auf die in § 1 Abs. 1 BNatSchG bezeichneten und in den Folgeabsätzen konkretisierten Ziele des Schutzes der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit von Natur und Landschaft einschließlich ihres Erholungswertes hat (vgl. VGH München, Urt. v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 -, juris Rn. 35; VG Karlsruhe, Urt. v. 11.7.2023 - 6 K 1258/21 -, juris Rn. 51; VG Lüneburg, Urt. v. 10.5.2012 - 2 A 340/11 -, juris Rn. 28; VG Hamburg, Urt. v. 26.10.2018 - 7 K 8334/16 -, juris Rn. 61; Gellermann in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Juni 2023, § 66 BNatSchG, Rn. 20; Fischer-Hüftle in Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 3. Aufl., § 66 Rn. 39 ).
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